FAQ zu Dickstinction

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Wenn du von sexueller Gewalt betroffen bist, aber dich für eine Anzeige noch nicht bereit fühlst, hilft dir außerdem das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch der „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ weiter.

Unter 0800 22 55 530 findest du kostenlos und anonym einen Ansprechpartnerin. Die Telefonnummer ist

  • Mo., Mi., Fr. von 09:00 – 14:00 Uhr
  • Di., Do. von 15:00 – 20:00 Uhr
erreichbar.

Rund um die Uhr kannst du alternativ das Hilfsangebot von Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 08000 116 016 kostenlos in Anspruch nehmen.

Was macht Dickstinction für mich?

Dickstinction hilft dir, schnell und unkompliziert Strafanzeige zu erstellen, wenn du auf Social Media ein unerwünschtes Dickpic erhalten hast. Nachdem du alle relevanten Informationen eingegeben hast, kannst du das Dokument herunterladen, ausdrucken und direkt an die Staatsanwaltschaft versenden.

Warum solltest du ein Dickpic zur Anzeige bringen?

Das Versenden eines Dickpics an jemanden, der*die nicht danach gefragt hat, stellt nach deutschem Recht eine Straftat nach § 184 Nr. 6 StGB dar. Trotzdem werden solche Straftaten nur selten angezeigt und bleiben deshalb für den*die Täter*in ohne Konsequenzen. Wir glauben, dass das konsequente Anzeigen von Dickpics ein Bewusstsein für das Problem schafft, abschreckend auf die Täter*innen wirkt und damit dazu beiträgt, zukünftige Taten zu verhindern.

Welche Daten muss ich angeben?

Für die Anzeige braucht es nur einen Screenshot, ein paar Angaben zu den Umständen der Tat sowie deine Kontaktdaten. Nach dem Prinzip „privacy by design“ speichern wir diese Daten nicht auf unseren Servern, sondern verwenden sie lediglich, um die Strafanzeige für dich zu erstellen.

Wie nehme ich einen Screenshot auf?

Wenn du nicht weißt, wie du einen Screenshot aufnimmst, findest du hier die Anleitung für iOS- oder Android-Geräte. Um für das Strafverfahren als Beweis zu dienen, sollte auf dem Screenshot, neben dem Dickpic selbst, idealerweise Folgendes zu sehen sein:

  • - Uhrzeit und Datum der Nachricht
  • - Name, Telefonnummer oder Nutzername des*der Täter*in (je nach Plattform)

Was passiert mit meinen Daten?

Nach dem Grundsatz "privacy by design" werden nur die Daten verarbeitet, die unbedingt notwendig sind, um die Strafanzeige zu erstellen. Die Datenverarbeitung findet dabei lokal in deinem Browser statt, eine weitere Speicherung durch uns erfolgt nicht. Eine Datenübertragung zu anderen Servern findet nicht statt, sodass wir die Daten niemals einsehen können und auch nicht rekonstruieren können.

Welche Risiken habe ich?

Das Gesetz ist auf deiner Seite, wenn du tatsächlich ein unerwünschtes Dickpic erhalten hast. Wichtig ist allerdings, dass du weißt, dass es eine ernste Angelegenheit ist, wenn du eine Strafanzeige erhebst. Das solltest du nicht auf die leichte Schulter nehmen. Jedes Strafverfahren birgt für den*die Anzeigenerstatter*in folgende Risiken:

  1. Risiko einer falschen Anschuldigung

    Deine Angaben entsprechen der Wahrheit? Dann ist alles gut. Wenn du allerdings mit einer Anzeige falsche Anschuldigungen erhebst, stellt dies selbst eine Straftat mit schwerwiegenden rechtlichen Folgen dar. Eine falsche Anschuldigung kann nach § 164 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

  2. Risiko, identifiziert zu werden

    Es besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der*die Täter*in im Laufe der Ermittlungen über deine Identität informiert wird. Du möchtest das auf keinen Fall? Dann solltest du dich professionell anwaltlich beraten lassen. Auch hierfür gibt es ein Verfahren.

  3. Deine Rolle als Zeug*in

    Die Behörden könnten dich im Rahmen der Ermittlungen oder während des späteren Prozesses als Zeug*in für das Gerichtsverfahren anfordern. Das Gericht erstattet dir in der Regel entstehende Reisekosten oder Erwerbsausfall. Eine solche Vorladung als Zeug*in kann verpflichtend sein.

  4. Kostenrisiko

    Durch das Strafverfahren entstehen für dich keine Kosten. Das gilt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

  5. Disclaimer

    Das Projekt Dickstinction wurde von Jurist*innen nach bestem (Ge-)Wissen mitentwickelt. Bitte habe Verständnis, dass es sich hierbei lediglich um eine Hilfestellung bei der Erstattung einer Strafanzeige handelt. Diese kann grundsätzlich auch ohne das Formular direkt bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft deines Wohnsitzes erstattet werden. In einigen Bundesländern steht hierfür auch eine Onlinewache zur Verfügung. Die Behörden sind grundsätzlich verpflichtet, Hinweisen auf Straftaten nachzugehen und zu ermitteln. HateAid übernimmt keine Haftung für Falschangaben oder Darstellungsfehler des Formulars, insoweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.